Einsteiger-Kurse
Fotografische Grundlagen in Theorie und Praxis

Zu diesem Kurs stehen mehrere Termine zur Auswahl. Bitte klicken Sie auf das Bild um Details zu erfahren.
1
Lichter der Nacht
Nachtfotografie auf der Berchinale, dem größten Lichtevent Bayerns

Termin
31.07.2010
Plätze frei
1
Akt & Natur
Mensch und Natur vor traumhafter Kulisse

Termin
07.08.2010
Plätze frei
4
Schneller, höher, lauter - Motocross
Action und Bewegung im Bild

Termin
13.08.2010
Plätze frei
5
Gräser, Blumen & Co: Faszination Makrofotografie
Makrofotografie mit Novoflex-Leihausrüstung und Max Watzinger

Termin
04.09. - 05.09.2010
Plätze frei
5
24-85-200: Mit Brennweiten Bilder gestalten
Grundlagen-Seminar: Alles rund um die Brennweite

Termin
17.09.2010
Plätze frei
7
3
Lightroom kompakt
Die Module Bibliothek, Entwickeln und Drucken

Termin
25.09.2010
Plätze frei
3
Moving Landscapes
Abstrahierende und bewegte Landschaftsfotografie aus dem Bus

Termin
29.10.2010
Plätze frei
5
Mit Licht malen
Atmosphärisches von Architektur und Landschaft

Termin
30.10.2010
Plätze frei
0

AGB


Teilnahmebedingungen für Foto-Seminare

1.    Anmeldung und Vertragsschluss
Sie können sich für ein Seminar auf unserer Webseite www.zooom-in.de anmelden. Bei Anmeldung auf unserer Webseite bestätigen wir unverzüglich per E-Mail den Zugang der Anmeldung. Gleichzeitig bestätigen wird die Annahme Ihrer Anmeldung, wenn ausreichende Teilnehmerplätze vorhanden sind.

2.    Zahlung
Wir bitten Sie, die Seminargebühr über die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (Bankeinzug oder Kreditkarte) auf unserer Webseite zu zahlen. Sie werden gebeten, bei Anmeldung zu zahlen, auch wenn Sie nicht zur Vorleistung verpflichtet sind. Sollte es mehr Anmeldungen als Teilnehmerplätze geben, so entscheidet die Reihenfolge der Zahlungseingänge.

3.    Rücktritt eines Teilnehmers
Sie können jederzeit vor Kursbeginn von Ihrer Anmeldung gegen eine Gebühr von 25% der Kursgebühr, mindestens aber 20 Euro zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Sie können nachweisen, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringer Höhe entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Entstehen durch den Rücktritt höhere Kosten, können diese von uns geltend gemacht werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn einem anderen Interessenten wegen Überbelegung eine Absage erteilt werden musste und keiner aus der Warteliste nachrücken konnte.
Sagen Sie weder rechtzeitig ab, noch benennen Sie einen zahlenden Ersatzteilnehmer, noch machen Sie von unserer Umbuchungsmöglichkeit Gebrauch, müssen wir auf die Zahlung der vollen Seminargebühr bestehen.

4.    Umbuchung
Die Umbuchung auf ein anderes Seminar mit gleicher Seminargebühr (bei höherer Seminargebühr mit entsprechender Zuzahlung) ist gegen eine Pauschalgebühr von 20 Euro möglich, sofern sie schriftlich mehr als 30 Tage vor Seminarbeginn erfolgt. Entstehen durch die Umbuchung höhere Kosten, können diese von uns geltend gemacht werden.

5.    Programmänderungen; Absage des Seminars
In zwingenden Ausnahmefällen sind Änderungen des Seminarleiters und des Seminarinhalts innerhalb eines Themengebietes möglich, wenn diese für Sie zumutbar sind.
Bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl, Krankheit bzw. Verhinderung des
Seminar-/Workshopleiters aus wichtigem Grund oder sonstigen für die Durchführung des Seminars wesentlichen Änderungen, die der Veranstalter nicht zu verantworten oder auf die er keinen Einfluss hat (z.B. Wetter, Streik und höhere Gewalt), behalten wir uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. Der bereits entrichtete Teilnahmebetrag wird dann umgehend erstattet.

6.    Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflicht ist die Durchführung des Seminars durch einen Fachmann, bei dem die angekündigten Seminarinhalte vermittelt werden.